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Rechtliche Fallstricke beim Verbreiten von digitalem Content

Veröffentlicht am: 24.09.2018 Thema: Newsletter/Blog allgemein

Convento PR-Frühstück mit Rechtsanwalt Alexander Unverzagt am 13.09.2018 in Berlin

Interessante und zielgruppenorientierte Inhalte von Pressemitteilungen, Blogbeiträgen, Kundenbewertungen, Agentur- und Pitchkonzepten etc. sind in der Regel rechtlich geschützt. Rechtliche Überlegungen werden in diesem Zusammenhang aber oft gar nicht oder zu spät angestellt, obwohl die Bearbeitung, Nutzung und Auswertung solcher kreativer Leistungen es rechtlich in sich haben. Urheber-, wettbewerbs-, persönlichkeits- oder haftungsrechtliche Fragen müssen daher immer wieder gestellt und beantwortet werden.

Knapp 50 PR-Professionals folgten unserer Einladung in's Berliner Quadriga-Forum zum dritten PR-Frühstück über dieses Thema mit Rechtsanwalt Alexander Unverzagt. Dieser erläuterte in seinem Vortrag die rechtlichen Fallstricke bei der Nutzung und Verbreitung von digitalem Content. Der Vortrag befasste sich mit den Fragen der urheberrechtlichen Schutzfähigkeit von „content“ (wie Blogbeiträgen, Fotografien und Tweets), Lizenzbedingungen und Haftungsfragen. Das große Interesse der Zuhörer zeigte sich in einer lebhaften Diskussion über weitere Aspekte, wie u.a. die Umsetzung der neuen DSGVO-Vorgaben, die Kennzeichnungspflicht / das Trennungsgebot in Bezug auf werbliche Inhalte, Absprachen und Zusammenarbeit mit Journalisten, den Umgang mit Interviews, die Abbildung von Personen und die Übernahme von Leistungen Dritter für eigene Zwecke.

Den Teilnehmern und ihren Fragen war anzumerken, dass das gewählte Thema für viele von ihnen eine teilweise große rechtliche Relevanz hat. Über 50 Fragen wurden gestellt bzw. Anmerkungen gemacht, die das Auditorium immer wieder veranlassten, diese für einen lebendigen und sinnvollen Dialog zwischen Referenten und Zuhörern zu ergänzen.